Beitragsordnung des MC Mittleres Erzgebirge e.V. im ADAC Venusberg / Gelenau
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitrags-
Klasse
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Mitgliedsform
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Beitragshöhe
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01
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Kinder bis 14 Jahren
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€ 20,--
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02
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Jugendliche bis 18 Jahre
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€ 40,--
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03
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Erwachsene über 18 Jahre
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€ 40,--
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04
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Ehrenmitglieder
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frei
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- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder müssen am Abbuchungsverfahren teilnehmen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 € pro Mahnung erhoben.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 4 Gebühren
Trainingsgebühren Mo-Fr
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8,00 €
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Trainingsgebühren Sa ganztags
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15,00 €
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Trainingsgebühren Sa.ab 13 Uhr
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10,00 €
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- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert (DSGVO)
- Für nicht Ordnungsgemäß abgerechnete Timecards bis zum 15.01.des Folgejahres werden die fehlenden Stunden ( Satz Stand 2024 3,00€ ) mit der Beitragsgebühr zum 01.04 mit eingezogen bzw. berechnet. Die Dokumentation ab 2024 erfolgt über die jeweiligen Whats App Gruppen und wird ausschließlich dort dokumentiert.
§ 5 Vereinskonto
BankSparkasse Erzgebirge
BLZ87053000
Konto321 40 00 895
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
*Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Nutzungsvereinbarung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Nutzungsbedingung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Gezeichnet Vorstand
12.04.2024Eric CyffkaMarcél Lohmann