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Geschäftsordnung des MC Mittleres Erzgebirge e.V. im ADAC Venusberg / Gelenau


Beitragsordnung des MC Mittleres Erzgebirge e.V. im ADAC Venusberg / Gelenau

Entwurf 03/2024

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitrags-
Klasse
Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Kinder bis 14 Jahren € 20,--
02 Jugendliche bis 18 Jahre € 40,--
03 Erwachsene über 18 Jahre € 40,--
04 Ehrenmitglieder frei

  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  4. Mitglieder müssen am Abbuchungsverfahren teilnehmen.
  5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 € pro Mahnung erhoben.
  6. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§ 4 Gebühren

Trainingsgebühren Mo-Fr 8,00 €
Trainingsgebühren Sa ganztags 15,00 €
Trainingsgebühren Sa.ab 13 Uhr 10,00 €
  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert (DSGVO)
  3. Für nicht Ordnungsgemäß abgerechnete Timecards bis zum 15.01.des Folgejahres werden die fehlenden Stunden ( Satz Stand 2024 3,00€ ) mit der Beitragsgebühr zum 01.04 mit eingezogen bzw. berechnet. Die Dokumentation ab 2024 erfolgt über die jeweiligen Whats App Gruppen und wird ausschließlich dort dokumentiert.

§ 5 Vereinskonto

BankSparkasse Erzgebirge
BLZ87053000
Konto321 40 00 895

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

Diese Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung am 12.04.2024 beschlossen und tritt am 25.04.2024 in Kraft.

*Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Nutzungsvereinbarung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Nutzungsbedingung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.


Geschäftsordnung
Geschäftsordnung Beiträge
Geschäftsordnung Finanzen
Geschäftsordnung Vorstand

Haftverzichtserklärung
Nutzungsbedignungen MC MEK Trainingsgelände Venusberg